Rollator selbst bezahlt? So klappt die Kostenerstattung
Selbst gekauft – und jetzt? So bekommst du deinen Rollator (teilweise) erstattet: Ein Rollator kann medizinisch notwendig sein – doch nicht immer erfolgt die Versorgung direkt über ein Sanitätshaus auf Rezept. Vielleicht hast du dich bewusst für ein bestimmtes Modell entschieden und es selbst gekauft, weil es besser zu deinen Bedürfnissen passt.
In vielen Fällen ist eine (teilweise) Kostenerstattung durch die Krankenkasse möglich – aber nur, wenn du richtig vorgehst.
Wichtig: Der Antrag auf Erstattung sollte idealerweise vor dem Kauf gestellt und von der Kasse schriftlich genehmigt werden. Nur dann hast du eine realistische Chance, einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Wer den Antrag erst nach dem Kauf stellt, geht ein finanzielles Risiko ein – denn die Kasse ist dann nicht zur Erstattung verpflichtet.
Bereite dich deshalb gut vor:
Hole dir vorab eine ärztliche Verordnung oder Stellungnahme.
Sprich mit deiner Krankenkasse über die Vorgehensweise.
Bewahre alle Belege, Rechnungen und Dokumente sorgfältig auf.
So sicherst du dir dein Wunschmodell – und bleibst finanziell auf der sicheren Seite.
Wann eine Erstattung möglich ist
Grundsätzlich gilt: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt – und das Hilfsmittel vertraglich über ein Sanitätshaus beschafft wurde. Hast du ein Modell selbst gekauft (z. B. aus Design-, Gewichts- oder Funktionsgründen), kannst du einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Voraussetzung: Das Produkt muss medizinisch notwendig und als Hilfsmittel anerkannt sein (z. B. über eine Hilfsmittelnummer).
So bereitest du deinen Antrag richtig vor
Bevor du den Antrag stellst, solltest du Folgendes tun:
Kläre telefonisch mit deiner Krankenkasse, ob eine Erstattung grundsätzlich möglich ist.
Frage nach einem formlosen Antrag auf Kostenerstattung für ein Hilfsmittel.
Wenn möglich: Lass dir schriftlich bestätigen, dass du einen Antrag stellen darfst.
Wichtig: Nicht alle Kassen erstatten freiwillige Privatkäufe. Je besser du begründest, warum dieses Modell medizinisch sinnvoll ist, desto größer ist die Chance.
Welche Unterlagen du brauchst
Für deinen Antrag solltest du folgende Unterlagen vorbereiten:
Ärztliches Rezept (auch nachträglich möglich)
Ausführliche Begründung, warum du dieses Modell gewählt hast (z. B. Gewicht, Höhe, Mobilitätseinschränkung)
Genaue Produktbeschreibung (z. B. Hersteller-Link, Prospekt)
Originalrechnung (auf deinen Namen ausgestellt)
Optional: Foto des Rollators, Quittung, Nachweis über vorherige Beratung
Wichtige Tipps, damit die Kasse zustimmt
Vor dem Kauf ist besser: Idealerweise stellst du den Antrag vor dem Kauf. Eine vorherige Genehmigung erhöht die Chancen auf Erstattung erheblich.
Zeitnah handeln: Wenn du bereits gekauft hast, reiche den Antrag so schnell wie möglich ein.
Nicht einfach nur die Rechnung einschicken: Verfasse einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung, warum gerade dieses Modell nötig ist (z. B. wegen Gewicht, Handhabung, Wohnsituation).
Auf Rückfragen reagieren: Die Kasse kann ärztliche Unterlagen oder eine schriftliche Stellungnahme verlangen. Halte diese ggf. bereit.
Realistische Erstattung erwarten: In der Regel wird nur der sogenannte Vertragspreis (also der Preis für ein Standardmodell) erstattet – nicht der volle Kaufpreis.
Hilfe annehmen: Viele Sanitätshäuser unterstützen dich beim Formulieren oder Prüfen deines Antrags. Nutze z. B. die Sanitätshaussuche von SMINA, um eine Fachstelle in deiner Nähe zu finden.