Pflegekosten: Das übernimmt die Pflegeversicherung
Die Pflege eines Angehörigen oder die eigene Pflegebedürftigkeit kann schnell hohe Kosten verursachen. Doch welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung und welche musst du selbst tragen?

Viele Betroffene und Angehörige sind unsicher, welche finanziellen Hilfen sie beanspruchen können. In diesem Beitrag erfährst du, welche Leistungen dir zustehen und wie du die Pflegekosten optimal planst.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen. Dabei unterscheidet sie zwischen Geldleistungen für private Pflege durch Angehörige und Sachleistungen für professionelle Pflegedienste. Auch Zuschüsse für Wohnraumanpassungen, Hilfsmittel oder Entlastungsangebote sind möglich. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, der von 1 bis 5 reicht.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Was steht dir zu?
Pflegebedürftige haben die Wahl zwischen finanzieller Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Wer sich für die häusliche Pflege entscheidet, erhält monatliche Zahlungen, die für pflegerische Maßnahmen verwendet werden können. Alternativ können professionelle Pflegedienste beauftragt werden, deren Kosten anteilig von der Pflegeversicherung übernommen werden. Es ist auch möglich, beide Varianten zu kombinieren, wenn Angehörige und Pflegedienste sich die Pflege teilen.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrem Zuhause bleiben können, gibt es finanzielle Unterstützung für notwendige Anpassungen:
Wohnraumanpassung:
Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder Treppenlifte.
Hilfsmittel:
Kostenübernahme oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Notrufsysteme.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Bis zu 40 Euro monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzunterlagen.
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Entlastung für Angehörige: Verhinderungspflege und Tagespflege
Pflegende Angehörige brauchen regelmäßige Entlastung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine kurzzeitige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen. Auch eine stundenweise Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung wird unterstützt, sodass pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut sind, während Angehörige ihrer Arbeit nachgehen oder sich erholen können. Zudem gibt es die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Was wird nicht übernommen? Die Eigenanteile an der Pflege
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung, das heißt: Pflegebedürftige und Angehörige müssen bestimmte Kosten selbst tragen. Dazu gehören:
Unterkunft und Verpflegung in Pflegeheimen
– oft ein hoher Eigenanteil.
Individuelle Zusatzleistungen
wie besondere Therapien oder Freizeitangebote in Heimen.
Nicht anerkannte Pflegehilfsmittel oder Umbauten
, die über den Zuschuss hinausgehen.
Zuzahlungen für Medikamente und ärztliche Behandlungen
, da diese nicht über die Pflege-, sondern über die Krankenkasse laufen.
Pflegekosten clever managen
Die Pflegeversicherung deckt viele Kosten ab, doch einige finanzielle Belastungen bleiben. Wer rechtzeitig Pflegegeld, Sachleistungen und Zuschüsse beantragt und sich über Kombinationsmöglichkeiten informiert, kann jedoch viel Geld sparen. Es lohnt sich, frühzeitig über Finanzierungsmöglichkeiten und weitere Unterstützungsangebote nachzudenken, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.